Friedfischangeln ohne Prüfung möglich
Das Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein und somit auch ohne der gesonderten Prüfung ist ab 01. August in Brandenburg möglich, dies beschloss der Brandenburger Landtag.
Bisher konnten dies in Brandenburg lediglich Kinder und Jugendliche im Alter von 8-18 Jahren mit dem Jugenfischereischein ohne Anglerprüfung. Ab August dürfen dies dann auch die Erwachsenen. Wenigstens müssen die Angler eine Fischereiabgabe entrichten. Ehrlich gesagt machen sich manche Bundesländer Selbstständig und ich halte von solchen Geschichten nichts! Was soll der Angler machen, wenn plötzlich ein Aal, eine Forrelle oder sonstiges beisst was nichts mit dem Friedfisch zu tun hat…ist er dann ürplötzlich ein Schwarzangler? Warum belässt man das nicht so wie es war und warum soll man keine Prüfung ablegen wel es sich “nur” um einen Friedfisch handelt? Naja, vielleicht brauch man in Brandenburg bald auch keinen Führerschein mehr für Mittelklassewagen machen.
Von 1964 bis 1991 habe ich prima ohne Fischereischein geangelt. Für “Raubfische” hatte ich die “DAV Raubfischmarke” ! Also es ging auch ohne Bürokratie.
Petri Heil
Also ich finde das gut.Deutschland ist sowieso ein überreguliertes Land. Jeder Angler muß sich doch sowiso an die Gewässerordnung halten.Das tut dem Naturschutz gut. Und wenn mal ein Raubfisch beisst. Glückwunsch! Schmecken wohl auch besser. Wichtig ist doch, daß die Fische waidgerecht getötet werden. Das kann aber jeder von einem erfahrenen Angler lernen.Alles andere ,wie Mindestgrößen, Schonzeiten kann man sich anlesen.Z.B im Internet.Ach ja, eine Frage sei noch erlaubt. Sind Kinder Verantwortungsbewußter als Erwachsene? Oder warum sollen Erwachsene keine Friedfische ohne Fischereischein angeln können?
Petri Heil
Mit der neuen Regelung in Brandenburg ab 01.08.2006, Friedfischanglern das Angeln ohne ausreichende Kenntnisse über das waidgerechte Töten von Fischen, die Mindestmaße und Schonzeiten zu erlauben, ist ein Schlag ins Gesicht der Angelfreunde, die schon seit Jahren und Jahrzehnten diesen Sport ausüben und eine Anglerprüfung ablegen mussten.
Es kann nicht angehen, dass Leute ohne Grundkenntnisse des Angelsports auf die Gewässer losgelassen werden. Nun könnte man sagen, dass es ausreichend Informationsmaterial im Internet und Buchhandlungen gibt. Mag sein, aber wer schaut denn zuerst in die Literatur und geht dann angeln. Aus meiner Erfahrung heraus ist das meist genau umgekehrt und Literatur ersetzt aber auch keine praktischen Übungen, die in den Vorbereitungslehrgängen zur Anglerprüfung durchgeführt werden.
Als Vorsitzender eines Anglervereins muss ich auch darauf hinweisen, dass mit diesem Gesetz nicht unbedingt neue Vereinsmitglieder gewonnen werden. Wer jetzt angeln gehen will und auf Hecht und Zander verzichten kann, wird sich mehr auf Tages- und Wochenangelberechtigungen orientieren.
Der finanzielle Aspekt sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Ein organisierter Angler, der den unbefristeten Fischereischein erwirbt, zahlt erst einmal einen Betrag für den Fischereischein und zusätzlich den gleichen Betrag wie bisher für die Fischereiabgabe, z.B. 40,- EUR für 5 Jahre. Bisher waren das 30,- EUR Fischereiabgabe und 10,- EUR Verwaltungsgebühr. Insofern hat sich einmal nichts verteuert bis auf den einmaligen Betrag für den unbefristeten Fischereischein.
In unsere letzten Mitgliedervesammlung konnte man lautstark hören, was die Angler unseres Vereins über dieses Gesetz denken. Ablehnung kommt auch aus anderen Vereinen innerhalb des Kreisanglerverbandes.
Petri Heil