Schweiz verbietet “Catch & Release” beim Angeln
Ab dem 1. September 2008 tritt im Nachbarland Schweiz eine neue Tierschutzverordnung in Kraft. Diese besagt nun, dass Angler wie auch bei uns einen Kurs zum humanen Fischfang absolvieren müssen. Weiterhin muss der gefangene Fisch sofort mit einem Schlag mit einem stumpfen Gegenstand getötet werden.
Ebenso ist die Verwendung von lebenden Köderfisch sowie Widerhaken nur noch in ganz wenigen Ausnahmen erlaubt.
Zwar wird nicht explizit auf “Catch & Release”, also Fangen und Zurücksetzen, eingegangen, doch gibt die neue Verordnung vor, dass Fische nicht mehr gefangen werden dürfen, um sie anschließend wieder zurückzusetzen.
Nicht minder interessant ist, dass der Beschluss vom Schweizer Parlament bereits 2005 gefasst wurde, doch man benötigte über drei Jahre, um an den Details zu feilen. Von der Neuverordnung werden rund 275.000 schweizerische Angler betroffen sein. Zudem bleibt abzuwarten, wie es sich auf die derzeit noch guten Fischbestände in der Schweiz auswirken wird.
All diejenigen Angler, die nachweislich in den letzten vier Jahren mindestens ein Monats- oder Jahrespatent gelöst haben, fallen unter die Übergangsregelung. Diese besagt, dass sie den Sachkundeausweis prüfungsfrei erhalten. Alle anderen müssen ab 2009 einen Kurs besuchen und den selbstverständlich erfolgreich abschließen.