Unterschriftenaktion gegen den Kormoran

Gerade der vergangene harte Winter mit den sehr heftigen Frostperioden, hat die Kormorane gezwungen, die zugefrorenen Seen zu verlassen und auf die Fließgewässer auszuweichen. Aus fast allen Bundesländern, besonders aber aus Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg, gab es mehrfach Meldungen über teilweise extreme Kormoran-Einfälle.
Das der Kormoran längst nicht mehr zu einer bedrohten Art gehört, dürfte den meissten wohl bekannt sein. Inzwischen wurde der Kormoran auch von der Roten Liste der bedrohten Arten gestrichen. Was sich nun als Problem darstellt ist das Bejagungsverbot, welches schon seit 1977 anhält. Dieses Bejagungsverbot besagt, dass der Kormoran, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen und unter sehr strengen Auflagen bejagd werden darf.

Darf seit 1977 nicht mehr bejagd werden, der Kormoran


Die Kormoran-Schwärme weichen besonders im Winter auf die kleineren Fließgewässer aus um dort Äschen, Forellen und, wenn vorhanden, junge Lachse und Huchen sowie Kleinfischarten (Koppen, Bachschmerlen) zu jagen allesamt Fische die inzwischen verschiedenen Gefährdungsstufen bis hin zu “Vom Aussterben bedroht” der Roten Liste geführt werden!
Da die Kormorane in Gruppen jagen, sind die Folgen für die Fischbestände dramatisch, die Jagd-Gruppen bestehen aus bis zu 50 Tieren. Bedenkt man, dass der Kormoran aufgrund seines hohen Energiebedarfs täglich mindestens 400 Gramm Fisch benötigt, kann man sich ausrechnen, wieviel Gramm ein solch großer Schwarm am Tag vernichtet.
In der Roten Liste ist nachzulesen:

“Nach unseren Analysen gelten 52 Arten im Sinne der vorstehenden Ausführungen als ausgestorben oder gefährdet, das sind 74 Prozent der sich regelmäßig in heimischen Binnengewässern fortpßanzenden Rundmäuler und Fische. Ordnet man die aktuell gefährdeten Arten Hauptlebensraumtypen zu, so zeigt sich der Schwerpunkt der Gefährdung im Bereich der Fließgewässer.”

Das es dringend von Nöten ist etwas zu tun, versteht sich von selbst.
Aus diesem Grund hat die Zeitschrift Fliegen Fischen und das Magazin Jäger Anfang März eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen, der sich auch die bekannteste aller Anglerzeitschriften, Blinker angeschlossen hat.

Gemeinsam fordern wir, dass der Kormoran in das Bundesjagdgesetz, § 2 (1) “Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen”, aufgenommen wird und eine Jagdzeit für diese Art bestimmt wird.

Hier kann man die Unterschriftenaktion im PDF-Format runterladen.

Via: Blinker

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